Fachbereiche

/ Bestattung

Zuständige Mitarbeiter

Frau Sandra Conrath

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Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 110
Stockwerk: EG
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Frau Simone Heß

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Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 110
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Frau Ulrike Kern

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Raum-Nr.: 111
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Frau Petra Radkohl

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Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 109
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Grabstätten


Gemäß § 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland Pfalz obliegt es den Gemeinden als Pflichtaufgabe Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten. Auf Gemeindefriedhöfen ist die Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner zuzulassen.


Auf Gemeindefriedhöfen sind grundsätzlich Reihengräber zur Verfügung zu stellen. Nähere Einzelheiten regelt die Stadt oder Gemeinde durch Satzung.


Die Benutzung von Gemeindefriedhöfen, Leichenhallen und Einäscherungsanlagen regeln die Städte und Gemeinden ebenfalls durch Satzung.


Bestattung


Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen.


Eine Bestattung kann vorgenommen werden als:

  • Erdbestattung oder
  • Feuerbestattung

Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde.


In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.


siehe auch:


Tod, Sterbefall

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
Anträge / Formulare
  • Todesbescheinigung (Leichenschauschein)
  • Sterbeurkunde
  • ggf.Antrag auf Bereitstellung einer Grabstätte, unterschrieben vom Nutzungsberechtigten bzw. Rechnungsträger

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kandel