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Zuständige Mitarbeiter
Frau Sandra Conrath
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76870 Kandel

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Frau Simone Heß
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76870 Kandel

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Frau Ulrike Kern
Tel.: 07275 960-111
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E-Mail: Ulrike.Kern@vg-kandel.de
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Frau Petra Radkohl
Tel.: 07275 960-110
Fax: 07275 960-405
E-Mail: petra.radkohl@vg-kandel.de
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Fax: 07275 960-405
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Gebäude: Verwaltungsgebäude, NeubauRaum-Nr.: 109
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
76870 Kandel

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt. Beglaubigt wird
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und
- gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Die Bestätigung der vorgenannten Punkte auf einer Urkunde erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder durch Ausstellung einer Apostille.
- Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes
- Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch eine Konsularbeamtin oder einen Konsularbeamten bei der in Deutschland eingerichteten Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen im Rechts- und Konsularbereich erhalten Sie auf den Websites des Auswärtigen Amtes sowie der deutschen Auslandsvertretungen.