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Zuständige Mitarbeiter
Frau Nina Arnold

Herr Moritz Jensen
Fax: 07275 960-101
Webseite: https://www.vg-kandel.de
E-Mail: moritz.jensen@vg-kandel.de
Besucheradresse
Gebäude: Gartenstraße 8Raum-Nr.: 104
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
76870 Kandel

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Herr Eren Özen
Fax: 07275 960-101
Webseite: https://www.vg-kandel.de
E-Mail: eren.oezen@vg-kandel.de
Besucheradresse
Gebäude: Gartenstraße 8Raum-Nr.: 103
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
76870 Kandel

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Frau Manuela Schof

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Der Antrag muss persönlich erfolgen. Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit ist nur die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretung hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.