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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
(gemäß § 12 Abs. 3 GemO)
Das Standesamt der Verbandsgemeinde Kandel teilt mit, dass ab dem 1. Juli 2025 neben dem bestehenden Trauzimmer in der Verbandsgemeindeverwaltung folgende weitere Trauorte offiziell zugelassen sind:
• Platz vor dem Rathaus Kandel (Freiluft, wetterabhängig)
• Rathaussaal Kandel (im Rathaus Hauptstraße 61, barrierefrei)
Wichtige Hinweise:
• Samstagstrauungen finden weiterhin einmal im Monat statt; Termine sind beim Standesamt zu erfragen (vg-kandel.de).
• Reservierung: Nur telefonisch oder per E-Mail beim Standesamt Kandel.
(gemäß § 12 Abs. 3 GemO)
Das Standesamt der Verbandsgemeinde Kandel teilt mit, dass ab dem 1. Juli 2025 neben dem bestehenden Trauzimmer in der Verbandsgemeindeverwaltung folgende weitere Trauorte offiziell zugelassen sind:
• Platz vor dem Rathaus Kandel (Freiluft, wetterabhängig)
• Rathaussaal Kandel (im Rathaus Hauptstraße 61, barrierefrei)
Wichtige Hinweise:
• Samstagstrauungen finden weiterhin einmal im Monat statt; Termine sind beim Standesamt zu erfragen (vg-kandel.de).
• Reservierung: Nur telefonisch oder per E-Mail beim Standesamt Kandel.
Kontakt:
Verbandsgemeindeverwaltung
- Standesamt -
Gartenstraße 8, 76870 Kandel
Tel.: 07275 / 960110 od. 111, Fax: 07275 / 960405
E-Mail