Starkregenkonzept

der Verbandsgemeinde Kandel

Im September 2017 wurde durch den Verbandsgemeinderat in Kandel die Erstellung eines „Starkregenkonzeptes“
beauftragt.
Aufgrund der immer wiederkehrenden starken Regenereignisse, die sich spontan und oft auch geographisch unvorhersehbar abspielen und deren Folgen immense Schäden mit sich bringen können, wurde das Ingenieurbüro Fischer Teamplan aus Speyer mit der Bearbeitung eines Maßnahmenkonzeptes beauftragt. Dies nicht nur unter dem Gesichtspunkt, dass verbandsgemeindeweit weitere neue Baugebiete geplant sind, deren Oberflächenwasserabfluss unschädlich geregelt werden muss, sondern auch, dass es gilt, die Bestandsbebauung zu schützen und Bürger weitgehend über die Möglichkeiten zum Schutz vor Starkregen und Wasserübertritt aus Gewässern zu informieren.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Notwendigkeit solcher Konzepte frühzeitig erkannt und unterstützt die Gemeinden, diesbezüglich tätig zu werden. In der Folge wird die Erstellung von Starkregen- und Hochwasserschutzkonzepten mit 90% Landesmitteln bezuschusst.

  • Inhalte und Aufgaben eines Starkregenkonzeptes

    Aufgabe dieser Konzepte ist es zunächst, die örtlichen Gefahrenpunkte zu bezeichnen und zu lokalisieren und sodann gemeinsam mit allen Beteiligten mögliche Lösungsstrukturen zu erarbeiten. Gleichzeitig sollen Grenzen der Handlungsmöglichkeiten durch die öffentliche Hand aufgewiesen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der sachlichen Information für Bürger, wie und wo Eigentum vor den Folgen von Starkregenereignissen geschützt werden kann. Augenmerk wird hierbei auf die Gesichtspunkte Prävention, Bauvorsorge und Vorgehen im Ernstfall gelegt.
    Ein wichtiger Bestandteil der fortlaufenden Arbeiten im Rahmen des Konzepts ist der sowohl der aktive Austausch mit der Bürgerschaft, als auch mit allen anderen beteiligten Akteuren wie z.B. Feuerwehr, Verbandsgemeindewerke und der Verwaltung.

  • Starkregenkonzept der Verbandsgemeinde Kandel
  • Elementarschäden und Finanzhilfen

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz stellt zum Thema Finanzhilfen bei Elementarschäden entsprechende Informationen auf der Internetpräsenz der ADD zur Verfügung.
    Grundsätzlich werden staatliche Finanzhilfen nur gewährt, sofern eine Elementarschadensversicherung sowohl für die Hausrat- als auch für die Gebäudeversicherung vorlag.
    Ausnahmen von diesem Grundsatz müssen von der Landesregierung initiiert werden.

    Die Verordnung zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen und sämtliche weitere Infos, einschließlich der Antragsunterlagen finden sie hier.

  • Versicherung von Naturgefahren- Was muss ich wissen?

    Mit zunehmend Wetterextrem ist es immer wichtiger, dass Eigentümer ihre Immobilien selbst schützen und versichern. Der Staat oder die Kommunen kann nur bis zu einem gewissen Punkt Vorsorge ergreifen und nur auf öffentlichen Flächen. Eine entsprechende Versicherung ist deshalb für viele Immobilienbesitzer sinnvoll. Dabei stellt sich oft die Frage, welcher Umfang sollte diese Versicherung haben bzw. welcher ist nötig? Wie gefährdet bin ich und am Ende auch, wie viel kostet mich das?  Die Versicherungen haben zur Ermittlung des Starkregen- und Hochwasserpotenzials sowie allgemein zur Ermittlung von Elementarschäden eine eigene Plattform. Das so genannte Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz „ZÜRS“. Die Versicherung investieren große Summen, dieses System aktuell zu halten und die Datenbasis zu verbessern. Öffentlich einsehbar ist es nicht. Allerdings gibt es von der GDV ein Portal welches auf Grundalge des ZÜS das Risiko von Naturgefahren für den jeweiligen Wohnort analysiert. Die Benutzung ist einfach. Man muss lediglich die Postleitzahl eingeben und erhält sofort Informationen und Empfehlungen zum Wohnort. Hier geht es zum Naturgefahren-Check:

    https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus-garten/naturgefahren-check

    Analog und etwas detaillierter gibt es einen ein Check für Hochwasser und Starkregenereignisse. Hier ist die vollständige Adresse notwendig.

    https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus-garten/hochwasser-check

    In jedem Fall gilt, man sollte sich bei der Versicherung erkundigen. Oft müssen auch gewisse bauliche Voraussetzungen getroffen werden, damit die Versicherung greift.

    Allgemeine Informationen bietet darüber hinaus die Verbraucherschutzzentrale

    https://www.verbraucherzentrale.de/starkregen-hochwasser-unwetter-62849

  • Infos des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz

    Hier finden Sie Informationen des Umweltministeriums Rheinland Pfalz.

    In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 9. August 2018  unter Teilnahme der Fraktionsvorsitzenden von Stadtrat und Verbandsgemeinderat hielt der für ganz Rheinland-Pfalz vom Ministerium beauftragte Fachreferent Herr Ralf Schernikau einen Vortrag zur Thematik Katastrophenvorbeugung bei Starkregen. Die Präsentationsfolien und die vorgestellten Videos können hier abgerufen werden.

    Präsentationsfolien

    Hochwasservideo 1

    Hochwasservideo 2

    Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.

    Infos des Umweltministeriums

  • informationskampagne - starkregenereignis