- WAS ist eine Baumschutzsatzung?
Der Stadtrat von Kandel hat am 15. Mai 2021 aufgrund von § 24 Gemeindeordnung RLP und des § 14 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz vom 06.10.2015 eine Baumschutzsatzung beschlossen. Diese schützt nicht wirtschaftlich genutzte Bäume, sprich Bäume auf privaten Grundstücken, wie Hausgärten innerhalb des Stadtgebietes von Kandel.
In § 2 der Satzung wird geregelt, welche Bäume auf Grund ihrer Merkmale geschützt werden. Hierbei ist besonders der Stammumfang (ab 120 cm) relevant, welcher grundsätzlich 1 m über dem Erdboden gemessen wird. Ergänzend gibt es aber auch Bäume, die unabhängig vom Stammumfang wegen Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten schützenswert sind. Obstbäume mit einem Kronenansatz von unter 160 cm sind von dem Schutz grundsätzlich ausgeschlossen.
Gemäß der Satzung ist es nur noch eingeschränkt möglich, diese geschützten Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrer typischen Erscheinungsform wesentlich zu verändern. Was genau verboten wird, ist in § 4 der Satzung geregelt. Beispielsweise dürfen Bäume nicht ohne Erlaubnis kappen oder den Wurzelbereich mit Beton oder Ähnlichem versiegelt werden. Die komplette Satzung steht weiter unten zum Download bereit.
Ausnahmen der Vorhaben können im Rahmen des § 6 der Satzung unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, der den Bürger und Bürgerinnen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kandel zur Verfügung steht. Nach Erhalt des Antrags und ggf. einer Besichtigung entscheidet die Verbandsgemeinde und teilt den Bürgern die Entscheidung schriftlich mit. Alle wichtigen Formulare finden sie weiter unten.
- warum brauchen wir eine baumschutzsatzung?
Die Baumschutzsatzung dient dem Erhalt der Bäume im Stadtgebiet von Kandel. Bäume haben auch im Stadtgebiet und trotz der großen Nähe zum Bienwald viele wichtige Funktionen. Neben optischen Gründen als prägende Elemente des Stadtbildes fördern sie nachgewiesener Maßen eine Wohlfühlatmosphäre innerhalb der Stadt. Außerdem sind Bäume Lebensraum für viele Vogel- und Insektenarten und steigern somit im hohen Maße die Biodiversität. Gleichzeitig haben sie auch tatsächlich messbare Funktionen. So verbessern sie das Stadtklima, in dem die Temperatur durch Verdunstung gesenkt wird. Bäume spenden Schatten, filtern Luft und Wasser, binden große Mengen CO2 und produzieren dadurch Sauerstoff. Besonders wertvoll sind hierbei größere Bäume, da die genannten „Ökosystemdienstleistungen“ mit der Masse bzw. der Größe des Baumes zunehmen. Gerade mit dem Fortschreiten des Klimawandels werden Bäume in Zukunft die Lebensbedingungen in Städten deutlich verbessern, wir brauchen also unsere Bäume!
- wichtige informationen auf einen blick
Allgemein
- Hecken, lebende Zäune sowie Gebüsche dürfen mit wenigen Ausnahmen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar abgeschnitten und auf den Stock gesetzt werden (§ 39 BNatSchG).
- Zulässig sind
schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen
oder zur
Gesunderhaltung. - Ausnahmen bilden Maßnahmen der Verkehrssicherheitspflicht (nach Genehmigung).
- Bäume im eigenen Garten dürfen prinzipiell auch
in der Zeit vom 1. März bis 30. September gefällt oder
stark zurückgeschnitten werden. Hier ist jedoch in der Stadt Kandel die Baumschutzsatzung zu beachten
(siehe unten). Empfohlen wird aus Gründen des Artenschutzes Maßnahmen nur
vom 1. Oktober bis 28./29. Februar durchzuführen. - Naturdenkmäler
und besonders bzw. stark geschützte Arten dürfen nicht entfernt werden bzw. es
bedarf der
Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. - Bäume in denen
sich Fortpflanzungs- und Ruhestätten befinden, sind unabhängig von der
Baumschutzsatzung geschützt.
Baumschutzsatzung Kandel- Die Baumschutzsatzung
gilt für Bäume auf privaten Grundstücken innerhalb der Stadt Kandel
- Sie betrifft hauptsächlich Bäume mit:
- Einem Stammumfang von mindestens 120 cm (in 100 cm Höhe).
- Obstbäume mit einem Kronenansatz über 160 cm und einem Stammumfang von mindestens 120 cm.
- Mehrstämmige Bäume, wenn ein oder mehrere Stämme mehr als 60 cm Umfang aufweisen.
- Bäume, deren Umfang mindestens 60 cm beträgt und die in einer Gruppe von mindestens 5 Bäumen stehen, deren Kronen sich berühren.
- Weitere Bäume im Sinne der Satzung finden sie in der Satzung.- Diese Bäume dürfen nicht gefällt, zerstört, beschädigt oder in ihrer typischen Erscheinungsform verändert werden. Außerdem dürfen Wurzelbereiche nicht versiegelt werden.
- Erlaubt ist das fachgerechte pflegen und Erhalten des Baumes (z.B. Beseitigung abgestorbener Äste, Behandlung von Wunden, Belüftung und Bewässerung von Wurzelwerk).
- Die Stadt Kandel erteilt auf Antrag Ausnahmen von den genannten Verboten.
- Wenn Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sind standortgerechte, gebietsheimische Ersatzbäume regionaler Herkunft nachzupflanzen.
- Bei Fragen hilft ihnen der Umweltmanager der VG
Kandel Jan Pfirrmann, gerne weiter.
- Begutachtung
privater Bäume in der Stadt Kandel
Baumkontrolle in privaten Gärten- wie geht es meinen Bäumen?!
Die Stadt Kandel bietet ab sofort Ihren Bürgerinnen und Bürgern das Angebot, dass Bäume in privaten Gärten von einem geprüften Sachverständigen begutachtet werden können. Danach weiß der Besitzer, wie es seinem Baum geht, wie vital er ist und ob Maßnahmen erforderlich sind. Der Baum wird hierzu in ein Baumkataster aufgenommen, welches von der Verbandsgemeinde unterhalten wird. Angedacht ist dann eine regelmäßige Begutachtung.Dieses Angebot ist komplett kostenlos!
Für wen ist dieses Angebot?
Dies ist ein freiwilliges Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kandel.Welche Bäume können kontrolliert werden?
Alle Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt fallen und im Stadtgebiet auf privaten Grundstücken (im eigenen Garten) stehen. Ausnahmen können gerne abgesprochen werden.Wie ist der Ablauf?
Die Besitzer des Baumes melden sich unter jan.pfirrmann@vg-kandel.de oder unter 07275 960 233. Es wird dann vom Baumgutachter ein Zeitraum vorgegeben, in welchem die Eigentümer Terminwünsche äußern dürfen. Nach erfolgter Terminabsprache kommt der Sachverständige zu Ihnen und begutachtet ihre Bäume. Im Zuge der ersten Kontrolle werden die Bäume in ein Kataster aufgenommen und dann regelmäßig kontrolliert.Was beinhaltet das Angebot?
Das Angebot beinhaltet die Kontrolle des Baumes sowie eine kurze Übersicht über die Vitalität, Verkehrssicherheit und auch evtl. Maßnahmen die nötig wären. Dieser Service ist komplett kostenlos. Weitere Maßnahmen, welche die Pflege des Baumes betreffen, sind nicht mehr Teil des Angebotes. Ob und welche Maßnahmen dann ergriffen werden entscheidet der Besitzer selbst.Was muss ich noch wissen?
Zwischen der Stadt Kandel und dem Besitzer des Baumes wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Diese beinhaltet, dass Adresse und Kontaktdaten an den Baumgutachter weitergegeben werden können. Denn nur so ist eine Terminabsprache und Kontrolle möglich. Außerdem wird hier festgehalten, dass der Baum des Besitzers in ein Baumkataster übernommen wird, welches von der Verbandsgemeinde geführt wird. Dieses Kataster ist nicht öffentlich einsehbar. - downloads und formulare
- Baumschutzsatzung der Stadt Kandel 31_01_2024
- Antrag auf Befreiung nach §6 der Baumschutzsatzung Kandel
(Antrag bitte an: Jan Pfirrmann, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, E-Mail: Jan.Pfirrmann@vg-kandel.de)