Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Haben Sie sich schon einmal gefragt, woher die Wärme kommt, die Ihr Zuhause im Winter behaglich warm hält? Was tut unsere Kommune, damit auch in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend, bezahlbar und nachhaltig mit Wärme versorgt werden? Den detaillierten Plan, wie genau die Kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Kandel abläuft finden Sie HIER.
Hier kommt die kommunale Wärmeplanung ins Spiel! Sie ist eine wichtige Aufgabe unserer Kommune! Mit ihrer Hilfe wird die zukünftige Wärmeversorgung verbessert und langfristig gesichert. Dabei werden stets die ökologisch und ökonomisch sinnvollsten Lösungen gesucht und bevorzugt: Es geht nicht nur um die effiziente und bezahlbare Nutzung von Wärme, sondern auch um den Schutz unserer Umwelt und Lebensgrundlagen. Damit wir alle auch in Zukunft komfortabel, nachhaltig und bezahlbar heizen können!
Damit wir alle auch in Zukunft komfortabel, nachhaltig und bezahlbar heizen können! Alle Infos zur KWP kompakt zusammengefasst finden sie hier auf unserem Flyer!
Versorgungssicherheit | Unabhängigkeit | Bezahlbarkeit | Nachhaltigkeit
- Warum machen wir die KWP
Im Wesentlichen aus zwei Gründen: Erstens, weil wir es müssen und zweitens… weil wir es sollten!
Zunächst ist die Verbandsgemeinde Kandel durch das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz unmittelbar verpflichtet, bis spätestens 30.06.2026 einen fertigen Wärmeplan vorzulegen. Obwohl dieser Termin noch in weiter Ferne liegt, hat die Verbandsgemeinde Kandel bereits im Juli 2024 den Auftrag zur Erstellung eines KWP an das Ingenieurbüro e.c.b. GmbH vergeben. Durch unsere Weitsicht und Schnelligkeit bei diesem Thema konnten wir noch von einer 90%igen Förderung profitieren, die heute in diesem Umfang nicht mehr möglich wäre.
Zweitens: Wir brauchen für die Zukunft eine nachhaltige und für alle bezahlbare Wärmeversorgung. Daran führt kein Weg vorbei. Nachhaltig bedeutet in diesem Zusammenhang (und eigentlich auch sonst) „zukunftsfähig“. Oft wird das Wort Nachhaltigkeit mit hohen Kosten in Verbindung gebracht, die sich nie rechnen - das stimmt nicht! Abgesehen von der schlechten Umweltbilanz werden Öl und Gas immer teurer, was mittelfristig zu einem drastischen Preisanstieg führen wird. Wer heute noch auf Öl und Gas setzt, ist (von wenigen Ausnahmen abgesehen) im wahrsten Sinne des Wortes ein Fossil.
Der Wärme- und Kältesektor benötigt ca. 50% der in Deutschland verbrauchten Energie. Hier sind die Einsparpotenziale enorm und schon kleine Veränderungen können viel bewirken!
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine sinnvolle Sache, weil sie uns Wege aufzeigt, wie wir bis 2045 komplett aus den fossilen Energieträgern aussteigen und damit eine unabhängige, robuste und preisstabile Wärmeversorgung aufbauen können!
- die KWP im allgemeinen
Zusammengefasst ist die kommunale Wärmeplanung eine theoretische Orientierungshilfe sowohl für die Kommune als auch für alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Kandel. Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (auch Heizungsgesetz genannt) bildet sie die Grundlage, den Rahmen, wie eine nachhaltige Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 gelingen kann und welche Schritte dafür unternommen werden müssen.
Die kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Koordinationsinstrument der Kommune, um eine klimaneutrale, bezahlbare, sichere und importunabhängige Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Um das ambitionierte Ziel einer flächendeckenden nachhaltigen Wärmeversorgung zu erreichen, ist eine detaillierte Strategie, wie genau dieser Prozess gelingen kann, zwingend erforderlich. Dies ist die kommunale Wärmeplanung.
- Was passiert wenn die KWP fertig ist
Bis zum 30.06.2026 müssen wir als Verbandsgemeinde, deren Wärmeplanung aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert wird, einen Wärmeplan erstellt haben. Dazu verpflichtet uns das Wärmeplanungsgesetz, das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Die Inhalte der kommunalen Wärmeplanung sind zunächst nicht verbindlich - das ändert sich spätestens zum 01.07.2026. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG oder auch Heizungsgesetz genannt). Weitere Informationen zum GEG und seinen Anforderungen an neue Heizungsanlagen gibt es bei der kostenlosen Energieberatung der Verbandsgemeinde Kandel.
Wird die kommunale Wärmeplanung vor dem 30.06.2026 abgeschlossen, gelten die Anforderungen des GEG nicht automatisch. Die Verbandsgemeinde Kandel kann nach Fertigstellung des Wärmeplans einzelne Gebiete ausweisen. Genau einen Monat nach der offiziellen Ausweisung müssen alle Betroffenen des Gebietes die Vorgaben des GEG einhalten.
Erst wenn der kommunale Wärmeplan in kommunales Recht umgesetzt ist, sind die Vorgaben wirklich verbindlich. Informieren Sie sich daher regelmäßig über den Stand der KWP.
Hinweis: Die KWP ist NICHT rechtsverbindlich! Erst mit der Umsetzung in kommunales Baurecht, z.B. Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, besteht Rechtssicherheit!
- Ablauf
1. Vorbereitung: Beschlussfassung, Projektteam aufgestellt, Förderantrag stellen und Bewilligung abwarten, Dienstleistung ausgeschrieben
2. Erstellung eines Rahmens: Koordination, Begleitung und Beteiligung durch die Gemeinde
3. Bestandsanalyse - Erfassung IST Zustand, Status Quo:
§ Wie sieht die derzeitige Infrastruktur in den Bereichen: Wasser, Abwasser, Strom, Wärme aus?
§ Wie viel Wärme wird in den privaten Haushalten, Geschäften und in der Industrie verbraucht?
§ Wie wird diese erzeugt bzw. wieviel CO2 wird dabei ausgestoßen?
§ Wie ist der Sanierungsstand bzw. die Gebäudestruktur?
4. Potenzialanalyse
§ Welche erneuerbaren Wärmequellen kommen für eine nachhaltige Wärmeversorgung vor Ort in Frage?
§ Wie ist das Potenzial der erneuerbaren Wärmeerzeugung vor Ort?
§ Gibt es unvermeidbare Abwärme die genutzt werden kann?
§ Wie können bereits vorhandene Gas- oder Wärmenetze genutzt werden?
§ Können wir Wärme speichern, um saisonale Schwankungen auszugleichen?
§ Welches Potenzial bei der Energieeffizienzsteigerung gibt es?
5. Zielszenario: Wo soll die Reise wie hingehen?
Mit den Daten und Erkenntnissen aus der Bestands- und Potenzialanalyse entwickeln wir gemeinsam mit der e.c.b. GmbH und den relevanten Akteuren ein realistisches Zielszenario. Die kommunale Wärmeplanung orientiert sich an der Realität und nicht am Wunschdenken. Sinnvolle und effiziente Maßnahmen, die vor Ort auch realistisch umsetzbar sind.
So wird deutlich, welche Gebiete ab wann auf eine zentrale Wärmeversorgung setzen können oder wo eine individuelle Lösung mehr Sinn macht.
6. Umsetzungsstrategie und Wärmeplan
Die Umsetzungsstrategie legt fest, welche Meilensteine die Verbandsgemeinde Kandel auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Jahr 2045 erreichen soll und kann. Auf dem Papier ist alles klar, jetzt geht es ans Handeln. Dazu wird ein detaillierter Zeitplan mit entsprechenden Maßnahmen und Investitionen = Umsetzungsstrategie erarbeitet.
Ist diese fertiggestellt, ist der KWP erstmal abgeschlossen.
7. Beschluss des Wärmeplans
Ist die KWP fertig, müssen die darin enthaltenen Pläne durch den Verbandsgemeinderat ausgewiesen werden. Sobald der Schluss gefasst ist, haben die Betroffenen Gebiete genau einen Monat Übergangszeit, danach gelten die Vorgaben des GEG.
Werden keine Gebiete ausgewiesen, gelten die Vorgaben des GEG spätestens ab dem 01.07.2026 für das komplette Gebiet der Verbandsgemeinde.
8. Fortschreibung, Beobachtung und Anpassung
Wärmeplanung ist ein dynamischer Prozess. Das bedeutet, dass sie nicht mit dem ersten Durchlauf abgeschlossen ist. Die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans wird kontinuierlich beobachtet und gegebenenfalls an neue Gegebenheiten angepasst.
Das Ziel: eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger der gesamten Verbandsgemeinde.
- Bestandsanalyse
Die Bestandsanalyse ist der erste große Schritt der kommunalen Wärmeplanung und die Grundlage, auf dem die kommunale Wärmeplanung weiter aufbaut. Daher ist es besonders wichtig, in diesem Schritt auf Sorgfalt zu achten um in den weiteren Schritten der Wärmeplanung belastbare Ergebnisse vorweisen zu können. Es werden folgende Daten erfasst:
§ Aktuelle Wärmeverbräuche aller Gebäude (private Haushalte und Gewerbe)
§ Aktuell betriebene Hauptwärmeerzeuger (private Haushalte und Gewerbe)
§ Gebäudestruktur nach Baualtersklassen
§ Sanierungsstand der Gebäude
§ Informationen zu bestehenden und geplanten Gas- und Stromnetzen
§ Informationen zu Abwassernetzen
§ Informationen u bereits wirksamen oder aufgestellten Bauleitplänen
Alle Parameter die hier aufgeführt sind werden zusammengeführt und vor der weiteren Verarbeitung auf ihre Plausibilität geprüft und verifiziert. Bei dieser großen Datenmenge ist es nachvollziehbar, dass dieser Schritt die meiste Zeit in Anspruch nimmt. Diese Zeit nehmen wir uns natürlich um die bestmögliche Grundlage zu erhalten. Da wir nicht zu allen Parametern vollständige Daten erhalten (vor allem der Sanierungsstand ist schwer zu erfassen), wird bei Datenlücken auf Erfahrungswerte aus ähnlichen Strukturen oder Interpolation (Schätzung der fehlenden Werte auf Basis der vorhandenen Daten) zurückgegriffen.
- Potenzialanalyse
Die zweite wichtige Säule der Datengrundlage ist die Erfassung und Ermittlung der bereits vorhandenen, aber auch der theoretisch möglichen Potenziale. Dabei handelt es sich um die lokalen Potenziale zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung nicht vermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung. Konkret werden folgende Potenziale zur Nutzung erfasst:
§ Geothermie - oberflächennahe Geothermie, Tiefengeothermie und Grubenwasser
§ Umweltwärme - Oberflächengewässer und Umgebungsluft
§ Abwasser - Kläranlagen und Kanalisation
§ Solarenergie auf Freiflächen
§ Biogene Rest- und Abfallstoffe
§ Biomasse - Biogas, Klärgas und Bioabfälle
§ Unvermeidbare Abwärme - Prozesswärme
§ Großwärmespeicher
Berücksichtigt werden auch Energieeinsparpotenziale, die durch eine Erhöhung der Sanierungsrate erzielt werden können. Jede kWh, die nicht erzeugt werden muss, entlastet das Gesamtsystem!
Erst wenn die Bestands- und Potenzialanalyse abgeschlossen ist, kann mit dem nächsten Schritt, der Entwicklung eines Zielszenarios, begonnen werden.
- Zielszenario
Nachdem der Status quo erfasst ist, wird im Zielszenario definiert, wohin und vor allem wie die Reise genau gehen soll. Das Ziel ist klar: Bis zum Jahr 2045 soll die Wärmeversorgung klimaneutral sein, d.h. keine fossilen Energieträger für die Wärmeversorgung eingesetzt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedene Modelle entwickelt, wie sich die Wärmeversorgung des Planungsgebietes entwickeln muss, um im Jahr 2045 eine 100% nachhaltige, aber vor allem wirtschaftlich sinnvolle und umsetzbare Wärmeversorgung zu gewährleisten. Die Verbandsgemeinde Kandel gibt sich nicht der Illusion hin, dass ein solcher Prozess einfach und ohne Komplikationen abläuft. Genau aus diesem Grund werden verschiedene Modelle untersucht, die Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz, Treibhausgasemissionen, Umsetzbarkeit und Kostenrisiken für die Verbraucher beinhalten.
Kommunale Wärmeplanung ist zwar nur ein theoretisches Planungsinstrument, soll aber kein Konzept für die Schublade sein, weshalb die Punkte Machbarkeit und Kostenrisiken für die Verbraucher besonders stark gewichtet werden. Hier liegt der Schwerpunkt: Alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Kandel sollen mitgenommen werden!
Das Modell mit der höchsten Umsetzungswahrscheinlichkeit wird weiter verfolgt und detailliert ausgearbeitet. Dieses Modell beinhaltet detailliert ausgearbeitete Versorgungsoptionen inklusive Versorgungsstrukturen, Wärmespeicher und Wärmegesamtkosten, aufgeschlüsselt nach Investitions-, Verbrauchs- und Betriebskosten.
- Maßnahmenatalog
Auf Basis des im Zielszenario entwickelten Leitbildes werden Meilensteine definiert: Anhand dieser Meilensteine kann sich die Verbandsgemeinde orientieren und den tatsächlichen Umsetzungsstand mit dem Soll vergleichen und ggf. Anpassungen vornehmen. Der Zeithorizont der Meilensteine ist wie folgt:
1. Bis Ende 2027
2. Bis Ende 2030
3. Bis Ende 2035
4. Bis Ende 2040
5. Bis Ende 2045
Darüber hinaus wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, der Handlungsoptionen für den Fall definiert, dass Meilensteine nicht erreicht werden oder sich Umstände ändern, die eine Anpassung erforderlich machen. Der Maßnahmenkatalog umfasst folgende Handlungsfelder:
§ Steigerung Energieeffizienz
§ Reduzierung Wärmeenergiebedarf
§ Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
Abschließend wird ein Controllingkonzept entwickelt, mit dem der Fortschritt und das Erreichen der Meilensteine überprüft werden kann. Hier werden klare Verantwortlichkeiten und Strukturen innerhalb der Verbandsgemeinde Kandel definiert, die für die Zielerreichung verantwortlich sind.
- Muss ich meine Heizung tauschen wenn KWP fertig
Nein, definitiv nicht. Auch wenn es in manchen Medien anders dargestellt wird: Kommunale Wärmeplanung ist nicht gleichbedeutend mit einem erzwungenen Heizungstausch!
Wenn die Wärmeplanung abgeschlossen ist, bedeutet das noch gar nichts. Es ist vielmehr eine Orientierungshilfe, ein Leitfaden oder Rahmen, wie eine nachhaltige Wärmeversorgung in Zukunft aussehen kann. Die Umsetzung der im Wärmeplan festgelegten Maßnahmen liegt bei den Kommunen. Um rechtsverbindlich zu werden, muss die KWP zunächst in kommunales Baurecht umgesetzt werden.
Ansonsten dürfen bis zum 30.06.2026 alle Heizungsarten eingebaut werden. Aber Achtung: Für neu installierte Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, gelten ab 2029 Mindestanforderungen an den Brennstoff. Ab dem 01.07.2026 gelten dann für neu installierte Heizungen die Anforderungen des GEG (mindestens 65% Anteil erneuerbarer Energien). Eine detaillierte Übersicht bietet diese Grafik der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt.
Hinweis: Obwohl die Verbandsgemeinde Kandel weniger als 100.000 Einwohner hat, ist sie dennoch an die Frist bis 2026 gebunden. Dies hängt damit zusammen, dass die Erstellung der KWP über die Kommunalrichtlinie gefördert wird. Die Förderrichtlinien sehen eine Umsetzung bis zum 30.06.2026 vor: