Energiewende für jeden! Kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke

 
                                                                        Zählerstand noch mögliche Förderungen!

Anzahl noch möglicher Förderungen: 77
Stand: 12.08.2025

Gefördert werden ausschließlich Balkonkraftwerke, die ab dem 01.01.2025 (Rechnungsdatum) angeschafft und installiert wurden. Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich.

Der Antrag kann entsprechend nach Installation und Registrierung gestellt werden.  Alle Antworten zur geförderten Technik, dem Förderprogramm an sich und der Antragstellung  finden Sie in der Förderrichtlinie und im FAQ:

  • Was wird gefördert?

      §  Gefördert werden neu errichtete Balkonkraftwerke, auch Mini-PV-Anlagen, Plug & Play-PV-Anlagen oder Stecker-Solaranlagen genannt, mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt und einer maximalen Modulleistung von 2.000 Watt.

         §  Förderfähig sind Anlagen, die ab dem 01.01.2025 neu angeschafft und installiert werden. Maßgeblich ist das Kaufdatum!  Die Anlagen müssen fachgerecht montiert und angeschlossen werden und den nationalen Normen, z.B. CE- oder VDE-Richtlinien, entsprechen.

           Hinweis: Eine fachgerechte Montage muss nicht zwingend durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Die Anlagen sind so konzipiert, dass sie mit etwas handwerklichem Geschick auch selbst installiert werden können.

            • Förderfähig sind Sets und Teilkomponenten für Balkonkraftwerke, die den in Deutschland gängigen VDE-Normen und der CE-Richtlinie entsprechen oder das DGS-Siegel besitzen. In der Regel erfüllen alle in Deutschland verkauften Balkonkraftwerke die von uns geforderten Normen.

               §  NICHT gefördert werden Eigenbauten, Prototypen, gebrauchte Anlagen und Anlagen, die mit gebrauchten Komponenten erworben wurden.

              Hinweis: Als Prototypen gelten alle Anlagen mit einer Stückzahl unter 3, die noch keine Marktreife erreicht haben. 

                 §  NICHT gefördert werden Kosten für Batteriespeicher.

                   §  NICHT gefördert werden Anlagen mit mehr als 2.000 Watt Modulleistung.

                • Wer kann die Förderung beantragen?

                   §  Alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Kandel. Privatpersonen, keine Firmen.

                   §  Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die Anlage auf dem Grundstück des angegebenen Hauptwohnsitzes in der Verbandsgemeinde Kandel zu betreiben.

                   §  Auch Mieterinnen und Mieter sind antragsberechtigt und haben mit einem Balkonkraftwerk die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen und von den Vorteilen der eigenen Stromerzeugung zu profitieren.

                   Hinweis: Informieren Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter vorab über die Anschaffung eines Balkonkraftwerks. Sie sind dazu nicht verpflichtet, es ist aber empfehlenswert. Weitere Informationen zum Thema PV-Anlage im Mietvertrag finden Sie im FAQ.

                • Wie hoch ist die Fördersumme?

                  „Die Fördersumme beträgt pauschal 200€ und kann pro Haushalt einmalig abgerufen werden. Sollten die Anschaffungskoten unter 200€ liegen, wird stattdessen dieser Betrag als Fördersumme ausgezahlt.“

                  Hinweis: In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohnungen bitte Etage im Feld „Adresszusatz“ angeben.

                • Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung?

                  Im Antragsformular werden unterschiedliche Daten abgefragt. Damit während des Antragsprozesses keine Probleme auftreten, finden Sie hier eine kurze Übersicht, welche Unterlagen für eine erfolgreiche Antragstellung notwendig sind:

                  §  Persönliche Daten: Name, Anschrift, Kontoverbindung (zur Auszahlung der Fördermittel)

                  §  Angaben zum Wohnverhältnis

                  §  Anlagenbezogene Daten: Kaufdatum, Anzahl und Gesamtleistung der Solarmodule, Leistung des Wechselrichters

                  Zusätzlich zu den im Antragsformular abgefragten Daten wird für eine erfolgreiche Antragstellung folgendes benötigt:


                  §  Foto, Scan oder Screenshot des Kaufbelegs bzw. der Rechnung

                  §  Foto, Scan oder Screenshot der Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters

                  §  Foto des installierten Balkonkraftwerks

                • Was passiert bei unvollständigen oder falschen Angaben?

                  Bei der Online-Antragstellung werden bereits einige logische Inhalte geprüft (z.B. dass das Feld „Hausnummer“ nur Zahlen enthält). Inhaltlich wird der Antrag von der Antrags- und Bewilligungsstelle geprüft. Sollten bei der Prüfung Unklarheiten oder Fehler auftreten, wird jedem Antrag die Möglichkeit zur Korrektur eingeräumt. Dies geschieht durch Nachforderungen seitens der Antrags- und Bewilligungsstelle.

                  Nachforderungen werden schriftlich per E-Mail mit einer Bearbeitungsfrist von zwei Wochen versandt. Bei fristgerechter Einreichung und erfolgreicher inhaltlicher Prüfung wird der Förderantrag bewilligt. Sollten auch bei der Nachforderung Fehler auftreten, wird der Antrag abgelehnt.

                  Um eine Ablehnung aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben zu vermeiden, bitten wir Sie, den Antrag sorgfältig auszufüllen. Bei Fragen steht Ihnen die Antrags- und Bewilligungsstelle während der Bürozeiten telefonisch unter 07275 960210 oder jederzeit per E-Mail zur Verfügung

                • Gibt es einen Anspruch auf Förderung?

                   ·         Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Die Antrags- und Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen und nach bestem Wissen und Gewissen. 

                   ·         Die Gewährung steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Fördermittel und Einhaltung der Förderrichtlinien.

                   Hinweis: Es gilt das Windhundprinzip - Fördersummen werden so lange ausgezahlt wie die für das Förderprogramm vorgesehenen Mittel vorhanden sind.

                   ·         Der auf der Website angegebene Zähler ist ein Indikator, wie viele Förderungen noch verfügbar sind. Aus diesem Zähler heraus resultiert aber keinen Rechtsanspruch auf Förderung - er dient nur der Information.

                   ·         Der Förderbetrag kann nur auf ein Konto eines deutschen Kreditinstituts überwiesen werden. Entsprechende Angeben zur Kontoverbindung sind im Förderantrag anzugeben. Das Geld wird direkt nach vollständiger und positiver Prüfung des Förderantrags auf das angegebene Konto ausgezahlt. 

                   Hinweis: Hier bitte unbedingt auf die Richtigkeit der Angaben (z.B. IBAN) achten! Ist der Betrag einmal ausgezahlt bzw. die Auszahlung angewiesen, ist eine nachträgliche Änderung oder eine neue Beantragung nicht mehr möglich.

                • Was gibt es bei der INstallation zu beachten?

                  Neben einer absturzsicheren und soliden Montage des Balkonkraftwerks auf dem Balkon, im Garten, auf dem Garagendach oder auch auf dem Dach selbst (das bleibt jedem selbst überlassen, wobei der Balkon oft die einfachste und beste Lösung ist), sind folgende Punkte zu beachten:

                  §  Pflicht: Sie müssen die Balkonanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Neben den persönlichen Daten sind nur fünf weitere Angaben zum Balkonkraftwerk erforderlich. Die Registrierung ist einfach und schnell erledigt: Solaranlage registrieren | MaStR (marktstammdatenregister.de)

                   §  Optional: Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Balkonkraftwerk bei Ihrem Netzbetreiber anzumelden, können dies aber tun.

                   §  Optional: Sie können eine sogenannte Einspeisesteckdose (Wieland-Steckdose) installieren, müssen es aber nicht. Kosten durch einen Elektrofachbetrieb ca. 150 € - 200 €. Die VDE-Norm empfiehlt diese Einspeisesteckdosen, aber auch „normale“ Schuko-Steckdosen sind für Balkonkraftwerke zulässig und absolut sicher und unproblematisch!

                   §  Optional: Stromzähler überprüfen. Wenn Sie noch einen alten Drehstromzähler (Ferraris-Zähler) mit Drehscheibe haben, läuft dieser rückwärts, wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom einspeist als insgesamt verbraucht wird. Das liegt daran, dass diese noch keine Rücklaufsperre haben. Das wird seitens des Gesetzgebers toleriert.

                  Wichtiger Hinweis: Sie sind NICHT verpflichtet, einen neuen, z.B. digitalen oder intelligenten Zähler zu installieren! Dies ist bis 2032 die Pflicht jedes Netzbetreibers und darf nicht auf die Kunden abgewälzt werden!

                   ·         Optional: Informieren Sie Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft, dass Sie ein Balkonkraftwerk installieren möchten. Wenn das Anbringen oder Aufstellen von Stromerzeugungsanlagen nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten ist oder wenn das Balkonkraftwerk die Liegenschaft nicht beeinträchtigt und den baurechtlichen Vorschriften entspricht, kann es nicht verboten werden. Wie bereits erwähnt, ist es keine Pflicht, aber es wird empfohlen, die betroffenen Parteien zu informieren, auch um ein gutes Verhältnis zu pflegen.

                  Hinweis: Ab dem 01.01.2024 ist ein Balkonkraftwerk kein Bauprodukt mehr. Das bedeutet, dass es keine Flächenbegrenzung der Module auf 2m2 gibt und diese auch in einer Höhe von über 4 Metern installiert werden dürfen. Die Verbandsgemeinde Kandel weist an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Eigenverantwortlichkeit der fachgerechten und soliden Absturzsicherung bzw. Montage der Solarmodule hin. Die Verbandsgemeinde Kandel übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die geförderten Maßnahmen entstehen.  

                • Darf ich Überschussstrom ins Netz einspeisen?

                  Kurze Antwort: Ja, allerdings ohne Gegenleistung.

                  Lange Antwort: Wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom produziert als gerade verbraucht wird, fließt der überschüssige Strom automatisch ins öffentliche Netz. Falls Sie noch einen alten Drehscheiben- oder Ferraris-Zähler haben, dreht sich dieser einfach rückwärts (viel besser als die derzeitige Einspeisevergütung durch das EEG).

                  Eine Überschusseinspeisung mit EEG-Vergütung ist für geförderte Balkonkraftwerke ausgeschlossen, da dies als wirtschaftliche Tätigkeit gewertet wird und somit förderschädlich ist. Zudem ist dies ökonomisch sehr fragwürdig:

                  Für die Einspeisung mit EEG-Vergütung ist ein digitaler Zähler oder Smart Meter zwingend erforderlich. Der Netzbetreiber ist zwar verpflichtet, bis 2030 in jedem Haushalt einen modernen Zähler einzubauen, allerdings sind die Mieten für diese modernen Zähler höher. Bei digitalen Zählern sind die jährlichen Kosten auf 20 € gedeckelt, bei einem Smart-Meter können sie höher ausfallen. Kurzum: Für Balkon-PV lohnt sich die Einspeisung über die EEG-Vergütung nicht und ist zudem förderschädlich. 

                Sind alle Fragen geklärt? Dann geht’s hier zur Antragstellung:

                Die Förderung stammt zu 100% aus Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation.