Wärmeplanung

Die Diskussionen um die Novellierung des GEG24 im Sommer und Herbst 2023 sorgen auch ein knappes Jahr später noch für viel Unsicherheit und Verwirrung. Im Artikel „Keine Angst vorm Heiz-Hammer“ werden die Eckpunkte des Kompromisses zum GEG24 erläutert. Durch diesen Kompromiss ist die sogenannte kommunale Wärmeplanung, kurz KWP, zum zentralen Bestandteil und entscheidenden Kriterium der Wärmewende geworden. Die Verbandsgemeinde Kandel muss bis spätestens 30.06.2028 eine Wärmeplanung vorweisen können. Dieses Datum ist gleichzeitig der Stichtag: Ab diesem Zeitpunkt gelten die Anforderungen des GEG für alle Gebäude und Liegenschaften. Sollte eine Gemeinde bereits vorher eine KWP haben, ist diese NICHT bindend. Erst wenn die KWP im kommunalen Baurecht (z.B. im Flächenwidmungsplan) verankert ist, wird sie rechtsverbindlich. Bis dahin dürfen folgende Systeme weiterhin neu installiert werden:

Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Heizungen auf Basis von Solarthermie, Hybridheizungen (Kombination aus Heizung auf Basis erneuerbarer Energien und Gas- oder Ölkessel), Biomasseheizungen (Holz, Hackschnitzel, Pellets) und nur im Gebäudebestand: Heizungen, die erneuerbare Gase, Flüssigkeiten oder Wasserstoff nutzen.

Hinweis:         Eine Ausnahme sind Neubauten in Neubaugebieten: Für diese Gebäude sind alle Vorgaben des GEG24 direkt ab dem 01.01.2024 rechtsverbindlich!

Wie bereits erwähnt, ist der Einbau neuer Gasheizungen nach wie vor möglich. Allerdings nur nach professioneller Beratung durch Energieberater, Heizungsinstallateure, Elektrotechniker, Energieeffizienzexperten oder Schornsteinfeger.

Aufgepasst: Spätestens ab dem 30.06.2028 gilt beim Heizungstausch: unbedingt die Vorgaben des GEG24 beachten! Um eine Vorstellung zu geben, wie ein KWP aufgebaut sein kann, hier ein Beispiel:

 

Quelle: Maimento/stock.adobe.com

Das Gemeindegebiet wird in Quartiere oder Zonen aufgeteilt, die von der Verbandsgemeinde ausgewiesen werden können. Diese ausgewiesenen Gebiete müssen nach einer Frist von einem Monat die Vorgaben des GEG24 für den Heizungstausch (65% Anteil erneuerbarer Energien) erfüllen. 

Die Verbandsgemeinde Kandel hat für die Erstellung eines kommunalen Wärmekonzeptes Fördermittel des Bundes erhalten und nach öffentlicher Ausschreibung das Büro e.c.b. concept GmbH beauftragt. Derzeit steht die KWP am Anfang: Daten werden gesammelt und aufbereitet, um den Ist-Zustand abzubilden. Darauf aufbauend werden die weiteren Schritte eingeleitet.

Wie genau es mit der kommunalen Wärmeplanung weitergeht und was das alles für jeden Einzelnen bedeutet, erfahren Sie bei der Auftaktveranstaltung zur KWP am 10.12.2024 um 18:30 Uhr im Kultursaal der Stadthalle Kandel.

Für Fragen zur Veranstaltung oder zur kommunalen Wärmeplanung allgemein steht Ihnen der Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde, Dominik Hasselwander, unter 07275 - 960 210 oder zur Verfügung.

BLEIBEN SIE INFORMIERT:    Weitere Artikel und Neuigkeiten zum KWP werden zeitnah auf der Homepage der VG Kandel, im Amtsblatt und auf den Social Media Kanälen der Verbandsgemeinde veröffentlicht.