Baugebiet „Nordwest K2“ – Verkauf von Bauplätzen
Von Seiten der Stadt Kandel stehen folgende Baugrundstück im Baugebiet „Nordwest K2“ zum Verkauf:
- Flurstück-Nr.10786, Rosenweg 9, Größe: 604 m²
- Flurstück-Nr. 10734, Rosenweg 6, Größe: 390 m²
- Flurstück-Nr. 10739, Rosenweg 16, Größe: 457 m²
Der Verkaufspreis beträgt 550,00 € pro Quadratmeter. Im Rahmen des Kaufvertrages wird eine Baufrist von drei Jahren vereinbart. Weiterhin verpflichtet sich der Käufer das errichtete Wohnhaus auf die Dauer von 5 Jahren ab Bezugsfertigkeit/Fertigstellung als Eigenheim selbst zu bewohnen und zu nutzen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Losverfahrens.
Bewerben können sich ausschließlich Privatpersonen. Bewerbungsunterlagen von Bauträgern, Maklern usw. werden nicht angenommen und berücksichtigt.
Im Rahmen der Bewerbung können maximal zwei Grundstücke benannt werden.
Wir möchten Sie bitten Ihre Bewerbung bis zum 01.07.2025 an folgende Kontaktdaten zu übersenden:
Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Fachbereich – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen-, Frau Verena Sticha, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, , Telefon: 07275/960-319.
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Zuständige Mitarbeiter
Herr Ralf Wagner
Postadresse
Gebäude: VerwaltungsgebäudeRaum-Nr.: 225
Stockwerk: 1. OG
Gartenstraße 8
76870 Kandel

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.