⇑ / Friedhof Nutzungsrecht erwerben
Zuständige Mitarbeiter
Frau Sandra Conrath
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude, NeubauRaum-Nr.: 110
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8 8
76870 Kandel

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Frau Simone Heß
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude, NeubauRaum-Nr.: 110
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
76870 Kandel

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Frau Ulrike Kern
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude, NeubauRaum-Nr.: 111
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
76870 Kandel

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Frau Petra Radkohl
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude, NeubauRaum-Nr.: 109
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
76870 Kandel

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.
Rechtsgrundlage
- Friedhofssatzungen der Gemeinden
- Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren