Ortsgemeinde Erlenbach

Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen

Zur Zeit stehen keine gemeindeeigenen Bauplätze zum Verkauf!

/ Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Zuständige Mitarbeiter

Frau Sandra Conrath

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Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 110
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8 8
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Frau Simone Heß

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Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 110
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
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Frau Ulrike Kern

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Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 111
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
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Frau Petra Radkohl

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Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 109
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

Rechtsgrundlage

  • Friedhofssatzungen der Gemeinden
  • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren