Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich
für alle Frauen innerhalb und außerhalb
der Verbandsgemeinde Kandel ein, damit in allen
Lebensbereichen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot
für alle Frauen erfüllt wird.




Gleichstellungsbeauftragte

Bibiche Ulrich
Tel: 07275 - 960-128
Mobil: 015904240189 
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Sprechzeiten nach Vereinbarung!


Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel möchte auf die Initiative "Stärker als Gewalt" hinweisen!

Frei Leben - ohne Gewalt - Gedenktag "Nein zu Gewalt an Frauen" (PDF)

  • Ansprechpartenr für Frauen in Krisen und Notsituationen

    Durch vielfältige Belastung erscheint Frauen ihre Situation häufig auswegslos.

        Sie fühlen sich selbst schuldig oder glauben versagt zu haben
        Sie schämen sich, im engen Freundes- oder Familienkreis darüber zu sprechen
        Sie sind finanziell abhängig von ihrem Partner
        Sie werden wegen der Kinder unter Druck gesetzt

  • Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsbeauftragten
    • Ansprechpartnerin für Frauen - telefonisch oder im persönlichen Gespräch
    • Miteinbeziehung von Fachkräften und speziellen Beratungsstellen
    • Informationsveranstaltungen zu frauenrelevanten Themen
    • Regelmäßiger Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragen anderer Kommunen, den anderen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragen des Landes Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend
    • Kontakt zu Frauengruppen, -verbänden und -initiativen
  • Frauen sind nach dem Gesetz gleichberechtigt aber im Leben vielfach benachteiligt
    • Im Beruf werden Frauen schlechter bezahlt und seltener befördert als Männer
    • Im öffentlichen Leben und in Entscheidungspositionen sind Frauen nur wenig vertreten
    • Von Erwerbslosigkeit sind Frauen und Mädchen stärker betroffen als Männer
    • Die Belastung durch Hausarbeit und Kindererziehung wird im wesentlichen von Frauen getragen
    • Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Missachtung

  • JEDE FRAU KANN:
    • Sich über Benachteiligung beschweren
    • Sich Unterstützung bei der Durchführung ihrer Rechte suchen
    • Sich Informationen und Auskünfte holen
    • Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Verbandsgemeinde Kandel geben
  • Gleichstellung von Frau und Mann

    Ziel der Gleichstellungsarbeit ist es, Benachteiligungen von Frauen
    in Gesellschaft und Beruf abzubauen.
    Wir setzen uns für Frauen der Verbandsgemeinde Kandel
    und für die Umsetzung des gesetzlich verankerten Gleichheitsgebotes ein.

  • veranstaltungen
    Datum
    Veranstaltung
    Veranstaltungsort
    08.03.2022
    Beginn: 19.30 Uhr
    Einlass: 19.00 Uhr
    Internationaler Frauentag
    Kabarett – Soloprogramm v. Juliane Braun
    < weitere Informationen >
    ausverkauft!
    Stadthalle Kandel




/ Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Betreuungsangebote

Leistungsbeschreibung

Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe Anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Hier werden einige Möglichkeiten aufgezeigt.

Altersgerechte Wohnungen
Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, sie müssen Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge, Haltegriffe in Bad und WC.

Seniorenwohnanlagen
Während altengerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.

Altenpflegeheime
Altenheime, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Beratungen erhalten Sie bei den Sozialämtern der Landkreise und Städte und den Wohlfahrtsverbänden