Fundbüro online


Willkommen im zentralen Fundbüro VG Kandel

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Das Online-Fundbüro hilft Ihnen schnell & unkompliziert und das rund um die Uhr.
Online - Fundbüroformulare
Wichtig:
Sofern innerhalb des Internet-Angebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten durch den Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden erhoben soweit sie zur Bearbeitung erforderlich sind, ihre Löschung erfolgt sobald feststeht, dass ihre Speicherung nicht mehr erforderlich ist da der Zweck erfüllt ist. Sollten wir eine Fund- oder Verlustanzeige von Ihnen erhalten, so gehen wir grundsätzlich davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind, ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.

/ Kommunale Ehrungen

Zuständige Mitarbeiter

Frau Gabriele Dries-Wüst

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 201
Stockwerk: 1. OG
Gartenstraße 8
76870 Kandel Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.



Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Rheinland-Pfälzischen Gemeindeordnung eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.



Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene. Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens zwanzig Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise ?Ehrenbürgermeister? oder ?Gemeindeältester? in Betracht.



Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.


Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit.



Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).


Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen u.a.: Ehrenbrief des Landes Rheinland-Pfalz, Rheinland-Pfälzischer Verdienstorden, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.