Fundbüro online


Willkommen im zentralen Fundbüro VG Kandel

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Das Online-Fundbüro hilft Ihnen schnell & unkompliziert und das rund um die Uhr.
Online - Fundbüroformulare
Wichtig:
Sofern innerhalb des Internet-Angebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten durch den Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden erhoben soweit sie zur Bearbeitung erforderlich sind, ihre Löschung erfolgt sobald feststeht, dass ihre Speicherung nicht mehr erforderlich ist da der Zweck erfüllt ist. Sollten wir eine Fund- oder Verlustanzeige von Ihnen erhalten, so gehen wir grundsätzlich davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind, ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.

/ Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, können Sie diesen mit einem Verkehrswertgutachten ermitteln lassen. Diese Ermittlung kann bei dem örtlichen Gutachterausschuss beantragt werden. Daneben wird die Ermittlung auch von privaten Sachverständigen angeboten.

Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert. Es ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert ist Aufgabe der Gutachterausschüsse. Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Ein Ausschuss ist jeweils für ein Gebiet (beispielsweise für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt) zuständig. Die Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten, Statiker, Bauingenieure, Steuerberater, etc.).

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