Willkommen im zentralen Fundbüro VG Kandel
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Das
Online-Fundbüro hilft Ihnen schnell & unkompliziert und das rund um
die Uhr.
Online - Fundbüroformulare
Wichtig:
Sofern innerhalb des Internet-Angebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten durch den Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden erhoben soweit sie zur Bearbeitung erforderlich sind, ihre Löschung erfolgt sobald feststeht, dass ihre Speicherung nicht mehr erforderlich ist da der Zweck erfüllt ist. Sollten wir eine Fund- oder Verlustanzeige von Ihnen erhalten, so gehen wir grundsätzlich davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind, ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.
Sofern innerhalb des Internet-Angebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten durch den Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden erhoben soweit sie zur Bearbeitung erforderlich sind, ihre Löschung erfolgt sobald feststeht, dass ihre Speicherung nicht mehr erforderlich ist da der Zweck erfüllt ist. Sollten wir eine Fund- oder Verlustanzeige von Ihnen erhalten, so gehen wir grundsätzlich davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind, ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.
⇑ / Ordnungswidrigkeiten
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten, für die die Kommunen in Rheinland-Pfalz zuständig sind wie folgt:
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, der Landesbauordnung, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen u.s.w.
- Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung
- Fließender Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen)
Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kandel