Bürgerinformation

/ Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Zuständige Mitarbeiter

Frau Bianca Hey

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Besucheradresse

Gebäude: Gartenstraße 8
Raum-Nr.: 103
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
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Herr Moritz Jensen

Frau Manuela Schof

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Besucheradresse

Gebäude: Gartenstraße 8
Raum-Nr.: 104
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Teaser

Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitzubringen sind:

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
  • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
  • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Rechtsgrundlage

Kurztext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Status Bibliothekseintrag

6

Status Katalogeintrag

6

Formulare