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Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Personalausweisbehörde

Voraussetzungen

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de

Urheber

Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn

Online-Verfahren