Bürgerinformation

/ Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen

Zuständige Mitarbeiter

Frau Bianca Hey

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Herr Moritz Jensen

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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
  • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
    • bisheriger Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kandel

Die aktuellen Gebühren finden Sie hier unter dem Reiter Passamt.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kandel

6-8 Wochen

Rechtsgrundlage