⇑ / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Zuständige Mitarbeiter
Herr Kai Scherrer
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude, NeubauRaum-Nr.: 107
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8
76870 Kandel

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Rechtsgrundlage
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)