Bürgerinformation

/ Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen  für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigen.

Hier soll jedoch unter Berücksichtigung der betrieblichen oder dienstlichen Belange Bildungsfreistellung gewährt werden.

Auf Antrag können Sie als Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.