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Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Kommunale Informationsverpflichtungen zu Elektroaltgeräteentsorgung
Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gemäß § 9 Abs. 1 und 2 ElektroG verpflichtet, private Haushalte in bestimmtem Umfang über die Inhalte des Gesetzes und dessen regionale Umsetzung zu informieren.
Diese Informationen können etwa in die allgemein üblichen Informationsbroschüren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen werden.
In einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Umwelthilfe, des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes haben die beteiligten Akteure Informationsmaterialien zum ElektroG für Kommunen und Verbraucher zusammengestellt.

