Bürgerinformation

/ Elektroschrott

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Kommunale Informationsverpflichtungen zu Elektroaltgeräteentsorgung


Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gemäß § 9 Abs. 1 und 2 ElektroG verpflichtet, private Haushalte in bestimmtem Umfang über die Inhalte des Gesetzes und dessen regionale Umsetzung zu informieren.

Diese Informationen können etwa in die allgemein üblichen Informationsbroschüren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen werden.


In einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Umwelthilfe, des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes haben die beteiligten Akteure Informationsmaterialien zum ElektroG für Kommunen und Verbraucher zusammengestellt.