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Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor.
Von der Umsatzsteuer befreit werden können:
- kulturelle Einrichtungen sowie
- allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen
wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen.
Notwendig ist eine entsprechende Bescheinigung des Landes.
An wen muss ich mich wenden?
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

