Bürgerinformation

/ Leichenpass

Zuständige Mitarbeiter

Frau Sandra Conrath

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Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 110
Stockwerk: EG
Gartenstraße 8 8
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Frau Simone Heß

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Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 110
Stockwerk: EG
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Frau Ulrike Kern

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Raum-Nr.: 111
Stockwerk: EG
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Frau Petra Radkohl

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Gebäude: Verwaltungsgebäude, Neubau
Raum-Nr.: 109
Stockwerk: EG
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).

Voraussetzungen:


Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.




An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt Ihrer
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
Anträge / Formulare
  • Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
  • Vorlage der Sterbeurkunde
  • Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
  • Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
  • evtl. Einbalsamierungsbescheinigung