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Zuständige Mitarbeiter
Frau Bianca Hey
Herr Moritz Jensen
Frau Manuela Schof
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Mit dem E-Pass (Reisepass) bzw. dem vorläufigen Reisepass können Sie sich im Ausland ausweisen (Einreisebestimmungen: siehe www.auswaertiges-amt.de) Ein abgelaufener Reisepass bzw. vorläufiger Reisepass kann nicht mehr verlängert werden.
Die Herstellungsdauer beträgt ca. 6-8 Wochen. In Eilfällen ist es möglich den E-Pass, gegen eine erhöhte Gebühr, innerhalb von 3 Werktagen zu erhalten (Express E-Pass). Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie in der Regel sofort.


