Bürgerinformation

/ Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Landschaftspflege

Leistungsbeschreibung

Ziel des Naturschutzes und Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in Rheinland-Pfalz bevorzugt in Schutzgebieten durchgeführt.
Das Land fördert die Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme und durch Kompensationsmaßnahmen. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, in der Regel Landwirte.

Teaser

Sie möchten wissen, was das Land Rheinland-Pfalz für den Schutz der Landschaft, die Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten unternimmt? Dann lohnt sich ein Blick unter

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten oder an die Zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord oder Süd.

Zuständige Stelle

  • Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
  • Unteren- und Oberen Naturschutzbehörden

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden über aktuelle ökologische Entwicklungen in Rheinland-Pfalz hält die nachstehende Seite für sie bereit:

Kurztext

Landschaftspflege unterstützt die Erhaltung von heimischen Tier- und Pflanzenarten insbesondere in Schutzgebieten. Projekte werden vom Land gefördert. Auch Kompensationsmaßnahmen kommen in Betracht.