Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich
für alle Frauen innerhalb und außerhalb
der Verbandsgemeinde Kandel ein, damit in allen
Lebensbereichen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot
für alle Frauen erfüllt wird.




Gleichstellungsbeauftragte

Bibiche Ulrich
Tel: 07275 - 960-128
Mobil: 015904240189 
E-Mail: gleichstellung@vg-kandel.de

Öffnungszeiten:
Sprechzeiten nach Vereinbarung!


Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel möchte auf die Initiative "Stärker als Gewalt" hinweisen!

Frei Leben - ohne Gewalt - Gedenktag "Nein zu Gewalt an Frauen" (PDF)

  • Ansprechpartenr für Frauen in Krisen und Notsituationen

    Durch vielfältige Belastung erscheint Frauen ihre Situation häufig auswegslos.

        Sie fühlen sich selbst schuldig oder glauben versagt zu haben
        Sie schämen sich, im engen Freundes- oder Familienkreis darüber zu sprechen
        Sie sind finanziell abhängig von ihrem Partner
        Sie werden wegen der Kinder unter Druck gesetzt

  • Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsbeauftragten
    • Ansprechpartnerin für Frauen - telefonisch oder im persönlichen Gespräch
    • Miteinbeziehung von Fachkräften und speziellen Beratungsstellen
    • Informationsveranstaltungen zu frauenrelevanten Themen
    • Regelmäßiger Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragen anderer Kommunen, den anderen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragen des Landes Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend
    • Kontakt zu Frauengruppen, -verbänden und -initiativen
  • Frauen sind nach dem Gesetz gleichberechtigt aber im Leben vielfach benachteiligt
    • Im Beruf werden Frauen schlechter bezahlt und seltener befördert als Männer
    • Im öffentlichen Leben und in Entscheidungspositionen sind Frauen nur wenig vertreten
    • Von Erwerbslosigkeit sind Frauen und Mädchen stärker betroffen als Männer
    • Die Belastung durch Hausarbeit und Kindererziehung wird im wesentlichen von Frauen getragen
    • Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Missachtung

  • JEDE FRAU KANN:
    • Sich über Benachteiligung beschweren
    • Sich Unterstützung bei der Durchführung ihrer Rechte suchen
    • Sich Informationen und Auskünfte holen
    • Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Verbandsgemeinde Kandel geben
  • Gleichstellung von Frau und Mann

    Ziel der Gleichstellungsarbeit ist es, Benachteiligungen von Frauen
    in Gesellschaft und Beruf abzubauen.
    Wir setzen uns für Frauen der Verbandsgemeinde Kandel
    und für die Umsetzung des gesetzlich verankerten Gleichheitsgebotes ein.

  • veranstaltungen
    Datum
    Veranstaltung
    Veranstaltungsort
    08.03.2022
    Beginn: 19.30 Uhr
    Einlass: 19.00 Uhr
    Internationaler Frauentag
    Kabarett – Soloprogramm v. Juliane Braun
    < weitere Informationen >
    ausverkauft!
    Stadthalle Kandel




/ Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

Zuständige Mitarbeiter

Frau Lisa Pfister

Frau Danika Pflüger

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).

Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.

Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.

Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.

Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Voraussetzungen

Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
  • Einkommensunterlagen
    (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe)
  • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
  • bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
    • geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
  • wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
    • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
    • Mietvertrag
    • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
  • wenn eine Wohnung beschafft werden soll: zusätzlich
    • Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)

Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.

Rechtsgrundlage