Am 09.04.2025 wurden die Grundsteuerbescheide für Grundstücke im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Kandel versendet.
Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen.
Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.
Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:
1. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zur Zahlung der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel.
2. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (z. B. zum Steuerschuldner), wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Landau.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform
Im Falle eines Widerspruches
geben Sie bitte zwecks exakter Zuordnung die nachfolgenden Daten an: Vorname,
Nachname, Adresse, PK-Nummer, Objektanschrift.
Indes hat die Einlegung eines Widerspruches gegen einen oder mehrere der o.g.
Bescheide keine aufschiebende Wirkung. Folglich wird die Grundsteuer auch im
Falle eines Widerspruchs zur Zahlung fällig. Wir bitten darum, die
entsprechenden Fälligkeiten zu beachten.