Anmeldung der Eheschließung

 
Unterlagen..
für von Geburt an deutsche Staatsangehörige, die volljährig sind und nicht im
Ausland geboren wurden.

Unterlagen...
für alle anderen Fälle fragen Sie bitte persönlich (nicht telefonisch)
bei ihrem zuständigen Standesamt nach.

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedlich
Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt, dass jeder der Partner
  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen hat.
Darüber hinaus benötigen Sie...

Wenn Sie noch nie verheiratet waren / ledig sind:
  • beglaubigte Ablichtung vom Geburtseintrag mit sämtlichen Hinweisen
Wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet  waren:
  • beglaubigte Ablichtung vom Geburtseintrag mit sämtlichen Hinweisen
  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde
  • eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 geschlossen wurde oder in der ehemaligen DDR
  • eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung). Die Anmeldung allein ist nicht ausreichend.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:
  • beglaubigte Ablichtung vom Geburtseintrag mit sämtlichen Hinweisen
Wenn Sie minderjährige, nicht gemeinsame und nicht aus der letzten Vorehe stammende Kinder haben, die in Deutschland georen sind:
  • Geburtsurkunde
  • gerichtliches Urteil, aus dem die Sorgerechtsregelung hervorgeht
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten
Unterlagen meistens aus.
Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim
Standesamt erkundigen:
  • ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • ein Partner hat im Ausland geheiratet
  • ein Partner ist im Ausland geschieden worden
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie auf jeden Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und
ein persönliches Beratungsgespräch führen.
Der Standesbeamte muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch
im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben
zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei
der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem
Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetungen eingegangen werden.
 
 
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Gartenstraße 8
76870 Kandel
Tel.: 07275 / 9600
Fax: 07275 / 960101
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