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Auszubildende brauchen keine Lohnsteuerkarte für 2011

Für alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, gibt es eine Vereinfachungsregelung im Hinblick auf die erstmalig benötigte Lohnsteuerkarte. Danach reicht es aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriflich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer), das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die Steuerklasse I unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Die Erklärung des Auszubildenden dient als Beleg.
Umfangreiche Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es im Internet unter www.elster.de


 
 
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